5. Die Bilder und Götzen werden aus der Hersfelder Stadtkirche entfernt
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Frühere Versuche, das Hersfelder Kirchenwesen nach den Verbesserungspunkten zu reformieren, waren an dem Widerspruch des Pfarres Georg Vitus - man betrachte nur seine Erklärung auf die Synodalpropositionen - und des Kaplans Abraham Raid gescheitert. Um so energischer beschloß Landgraf Moritz, die Reform nun durchzusetzen. Eine landgräfliche Kommission, welche aus dem Superintendenten Reinman, dem Hofmeister Bernhard Hövel und dem Rat Johan Magnus bestand, wurde am 28. September nach Hersfeld geschickt, um mit dem jungen Administrator des Stiftes, dem Prinzen Otto, eine sorgfältige, theologische Prüfung vorzunehmen. Sie erhielt zugleich den Auftrag, die Hersfelder Prädikanten und Räte vorzuladen und zur Annahme der Verbesserungspunkte zu veranlassen. Der Präsident des Stiftes von Scholley nahm mit dem Kanzler Lersner und den übrigen Räten des Stiftes die Eröffnung der Kommission vor. Die Prädikanten dagegen wiesen das Ansinnen des Landgrafen mit größter Entschiedenheit zurück. Ein volles Jahr verging, ohne daß der Landgraf Moritz auch nur den geringsten Erfolg seiner rastlos fortgesetzten Bemühungen wahrnehmen konnte. Als jedoch gegen das Ende des Jahres 1608 die in Schmalkalden erfolgte Erhebung des Volkes glücklich bezwungen und somit das Haupthindernis der Kirchenverbesserung beseitigt war, sollte dieselbe auch in Hersfeld um jeden Preis zur Ausführung gebracht werden. Von seinem Jagdschloß Friedewald aus gab Landgraf Moritz dem Hersfeder Schultheißen Jost Meckbach am 6. Dezember 1608 den Befehl, „daß ohne weigern und tumult die bilder unndt götzen auß der Stadtkirchen geschafft werdenn."(1) Pflichtschuldig meldete der Schultheiß schon am nächsten Tage, daß der Befehl ausgeführt sei. Er habe den Rat und die Zunftmeister, „die vorsteher von handwergken und gemein",(2) in der Stadtkirche versammelt, ihnen den Befehl des Landgrafen vorgelegt und, nachdem er ihnen die drohende Ungnade des Landgrafen vor Augen geführt habe für den Fall, daß sie sich dem Befehl des Landgrafen widersetzen würden, durch zwei Steinmetze alle in der Kirche befindlichen Bilder und Statuen entfernen lassen. Nur vier oder fünf kleine Bilder an den Schlußsteinen der Gewölbe, die ohne Gefährdung der Festigkeit des Gewölbes nicht abgeschlagen werden könnten, seien erhalten geblieben, schrieb Schultheiß Jost Meckbach. Diensteifrig fragte jedoch der Schultheiß noch an, ob er die Schlußsteine eventuell mit Kalk überziehen lassen solle, was dann auch geschah. Mit Trauer und Empörung liest man heute noch von diesem Vadalismus, dem sicher manches Kunstwerk zum Opfer gefallen ist. Wie aus dem Brief hervorgeht, hatte der Landgraf schon bei dieser ersten Maßnahme mit heftigem Widerstand in der Stadt gerechnet, denn in einem Beiblatt zu seinem Brief vom 6. Dezember 1608, das für den Schultheißen persönlich bestimmt war, schreibt er, daß der Schultheiß den hersfeldischen Räten, die sich ohne Zweifel wohl einmischen würden, nichts zugestehen solle, „daß sie uns in unser allein angehorgen pfar geweren und sich mit ihrem stifts und politischen gemeinen stadt sachen begnügen lassen." (3) Das bezieht sich wohl darauf, daß er die Räte des Stifts nochmals belehren sollte, daß die Stadt zur Hälfte zu Hessen gehöre und der Landgraf vermöge seines „jus episcopale" allein über die kirchlichen Verhältnisse der Stadt zu bestimmen habe. (1) und (3) Handschriften aus dem Stadtarchiv Hersfeld: E XXXIV. 1.1d Bl. 5 (2) Handschriften aus dem Stadtarchiv Hersfeld: E XXXIV. 1.1d Bl. 6 |
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